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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedinungen

Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen Hortima AG und den Kunden der von Hortima AG angebotenen Waren zustande kommt. Mit Aufgabe einer Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

Verkaufspreise und Zahlungsbedingungen

Die von Hortima AG angegebenen Preise verstehen sich netto, zu den am Tage der Rechnungs­stellung gültigen Notierungen (massgebend sind die Angaben am Tage der Rechnungsstellung auf der Website von Hortima AG). Die in den Katalogen und Preislisten von Hortima AG genannten Preise sind unverbindlich; nachträgliche Preisanpassungen durch Hortima AG bleiben vorbehalten. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Engros-Preise; diese verstehen sich exkl. MWSt.

Die von Hortima AG gestellten Rechnungen sind nach Wahl von Hortima AG entweder per Vorauskasse oder auf Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden durch Hortima AG Verzugszinsen von 5 % seit Fälligkeit sowie Mahnspesen von CHF 20.00 pro Mahnung berechnet.

Lieferung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde die Waren unmittelbar nach Bereit­stellung durch Hortima AG (und entsprechender Meldung an den Kunden) im Lager der Hortima AG in Hausen bei Brugg (AG) abzuholen. Wurde eine Lieferung an den Kunden vereinbart, erfolgt der Transport an den vereinbarten Ort zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit LKWs ist vorausgesetzt und durch den Kunden zu gewährleisten. Frachtkosten werden an den Kunden verrechnet (im Maximum der ASTAG-Tarif). Das Fahrzeug ist durch den Kunden unverzüglich auf eigene Kosten selbst zu entladen.

Die von Hortima AG angegebenen Liefertermine sind als unverbindliche Angaben zu verstehen. Wird ein Liefertermin von Hortima AG ausnahmsweise ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und dieser nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, Hortima AG eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung werden ausgeschlossen, sofern Hortima AG den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Gewährleistung

Hortima AG leistet Gewähr, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands nicht mit Material- oder Herstellungsfehlern behaftet sind; Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Massen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten. Keine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – wird übernommen für Schäden, die auf die Verwendung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, oder für Mängel, die Hortima AG nicht zu vertreten hat, insbesondere natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Verwendung, Lagerung oder Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Installation, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder ausserordentliche Umgebungseinflüsse.

Beanstandungen des Kunden haben unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übergang von Nutzen und Gefahr schriftlich und unter genauer Angabe des Defekts, zu erfolgen. Soweit ein von Hortima AG zu vertretender Mangel besteht, steht Hortima AG das Wahlrecht zu, den Gegenstand nachzubessern oder umzutauschen. Weitergehende resp. andere Ansprüche des Kunden (insb. Schadenersatz, Wandlung oder Minderung) sind ausgeschlossen.

Erfüllung und Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware im Lager der Hortima AG in Hausen (AG) für den Kunden bereitgestellt worden ist (mit entsprechender Meldung an den Kunden), spätestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Wurde eine Lieferung an den Kunden vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.

Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen oder von anderen Vertragsbestandteilen ungültig sein oder werden, so sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

Schriftformerfordernis

Von diesen Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hortima AG und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) anwendbar. Gerichtsstand ist Hausen bei Brugg (AG).